Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Firma:
„RHINE VALLEY SIGHTSEEING TOURS“

Nachstehend „die Firma“ genannt, veranstaltet in Frankreich und im Ausland halbprivate Ausflüge („Gemeinschaftsausflüge“) und private Ausflüge („Gruppenausflüge“), die einen oder mehrere Tage lang dauern. Diese Ausflüge werden unter dem Handelsnamen „Tour.alsace“ veranstaltet.

Die vorliegenden Geschäftsbedingungen gelten für jedes von der Firma veranstaltete Besuchsprogramm, das nachstehend als „Ausflug“ bezeichnet wird. In den vorliegenden Bedingungen wird die unterzeichnende Person als „Kunde“ bezeichnet. Es obliegt jedem einzelnen Kunden, die Geschäftsbedingungen des Betreibers zu lesen und zu verstehen. Die Einsendung des ausgefüllten Online-Reservierungsformulars bildet zusammen mit der Bezahlung des Ausflugs durch den Kunden die Annahme und Billigung der Geschäftsbedingungen der Firma. Die Firma behält sich das Recht vor, ihre Geschäftsbedingungen ohne Vorankündigung zu ändern.

Reservierungen:

Reservierungen für Gruppenausflüge werden von der Firma bei Erhalt eines über unsere Webseite ausgefüllten Reservierungsformulars oder einer Reservierungsanfrage in Papierform oder per E-Mail zusammen mit der vollen Bezahlung der Dienstleistung angenommen. Alle unsere Ausflüge müssen vor dem Datum des Ausflugs bezahlt werden. Reservierungen sind erst gültig, wenn die Firma die Bezahlung erhalten hat.
Die Karten müssen vor dem Besuch ausgedruckt oder mit einem elektronischen Gerät deutlich gezeigt und dem Fahrer mit einem Identitätsnachweis vorgelegt werden. Die Karte ist nur zu dem auf ihr angegebenen Zeitpunkt und Datum gültig.

Stornierung durch den Kunden und Erstattungsrichtlinie:

Die Stornierungsrichtlinien der Firma werden genau eingehalten, Ausnahmen sind nicht möglich. Wenn sich der Kunde zur Stornierung seiner Reservierung entscheidet, muss er dies der Firma per Post oder E-Mail an info@tour.alsace (mit Empfangsbestätigung durch die Firma) schriftlich mitteilen, und für den Kunden gelten dann folgende Stornierungsgebühren:

Für Gemeinschaftsausflüge:

  • Mindestens 4 Tage vor dem Datum des Ausflugs: komplette Erstattung der Dienstleistung.
  • Höchstens 3 Tage vor dem Datum des Ausflugs: keine Erstattung.

Für Gruppenausflüge:

  • Mindestens 15 Tage vor dem Datum des Ausflugs: komplette Erstattung der Dienstleistung.
  • Höchstens 14 Tage vor dem Datum des Ausflugs: keine Erstattung.

Die angegebenen Preise der Ausflüge umfassen keine Stornierungsversicherung oder Assistance-Versicherung. Jeder Kunde muss sicherstellen, dass er die geeigneten Dokumente für seine Reise hat: einen gültigen Reisepass (nötigenfalls mit Visum) oder Ausweis. Erstattungen aufgrund von fehlenden oder verlorenen Identitätsdokumenten sind nicht möglich.
Es ist streng verboten, an Bord der Busse zu essen, trinken oder rauchen. Alle Passagiere sind während der Fahrten in den Bussen versichert. Die Haftung der Firma ist auf die Klauseln unseres Versicherungsvertrags begrenzt.
Alle Gemeinschaftsausflüge starten pünktlich. Die Kunden müssen sich mindestens 10 Minuten vor Beginn des Ausflugs am jeweiligen Treffpunkt einfinden. Der Fahrer wartet nur dann, wenn die Firma über die Verspätung des Kunden informiert wurde und die Wartezeit höchstens 10 Minuten beträgt. Nach Ablauf dieser Zeit startet der Ausflug, und der Kunde kann die Firma nicht für den verpassten Ausflug haftbar machen.

Stornierung durch die Firma:

Die Firma behält sich die Möglichkeit vor, jeden Ausflug vor dem Start jederzeit aus beliebigen Gründen zu stornieren, zum Beispiel dann, wenn die Firma die Anzahl der zu einem bestimmten Ausflug angemeldeten Kunden für unzureichend hält. Die Firma kann nach eigenem Ermessen und ohne Vorankündigung die für einen Ausflug angegebenen Dienstleistungen oder Waren durch Dienstleistungen oder Waren vergleichbarer Qualität ersetzen. Die Firma muss versuchen, den Kunden über die Stornierung des von ihm bezahlten Ausflugs zu informieren, und das schnellstmöglich nach der endgültigen Entscheidung zur Stornierung des besagten Ausflugs.
Wenn ein Ausflug storniert wird, ist die Haftung der Firma auf die volle Erstattung der Einzahlungen und Gebühren des betreffenden Kunden beschränkt. Die Firma ist unter diesen Umständen nicht für etwaige weitere Kosten, Schäden oder Erstattungen im Fall von möglichen Verlusten, Verspätungen, Nachteilen, Enttäuschungen oder Ausgaben haftbar.
Die Firma ist nicht für Verluste haftbar, die durch nichterstattungsfähige oder nichtübertragbare Flugtickets entstehen. Die Strecken der angebotenen Ausflüge können Änderungen unterliegen. Aufgrund von Umständen, auf die die Firma keinen Einfluss hat, kann sie die angegebene Strecke teilweise abändern. Es wird alles dafür getan, Änderungen auf ein Minimum zu beschränken und hochwertige Dienstleistungen zu garantieren.
Wenn der Kunde während des Ausflugs ein Problem bemerkt, ist er dafür verantwortlich, es sofort dem Personal der Firma zu melden, damit es behoben werden kann. Ausflugsstrecken, die nicht vollständig zurückgelegt werden, berechtigen in keinem Fall zu einer Klage oder Erstattung. Wenn ein Ausflug aus Gründen, auf die die Firma keinen Einfluss hat, unterwegs unterbrochen oder storniert werden muss, muss die Firma nach bestem Wissen einen Teil der tatsächlichen Kosten erstatten, die für den ursprünglich vorgesehenen Ausflug aufgebracht wurden.

Preis:

Die Preise können ohne Vorankündigung geändert werden. Sobald die Firma die Reservierungsanfrage und die Bezahlung der vom Kunden angefragten Dienstleistung erhält, ist der Preis des Ausflugs garantiert und kann nicht erhöht werden.
Die Bezahlungen werden per Kreditkarte oder Überweisung vorgenommen. Die Sonderangebote der Firma sind pro Person oder Fahrzeug und nur an den jeweils angegebenen Daten gültig. Sie gelten für einen Ausflug und können ohne Vorankündigung geändert werden.

Haftung:

Die Haftung der Firma beschränkt sich ausdrücklich auf die Durchführung eines touristischen Ausflugs mit dem Landtransport von einer Stätte zur nächsten und der Bereitstellung eventueller Eintrittskarten.
Die Firma schließt alle anderen Garantien aus, zum Beispiel die Garantie der ordnungsgemäßen Durchführung durch die Firma und ihre Vertreter. Außerdem können die Firma und ihre Vertreter nicht für mögliche direkte oder indirekte Schäden oder Verletzungen durch einen Ausflug haftbar gemacht werden. Der Kunde trägt die volle Verantwortung für alle Handlungen und akzeptiert, die Firma und ihr Personal nicht für etwaige Unfälle, Schäden oder Verletzungen haftbar zu machen. Die Firma und ihr Personal sind nicht für höhere Gewalt oder kriegerische/terroristische Handlungen haftbar, und falls es durch sie zu Zwischenfällen oder Verletzungen kommen sollte, verpflichtet sich der Kunde, die Firma und ihr Personal von jeder Haftung schadlos zu halten. Nur die Firma kann die Reservierungsanfragen für einen Ausflug bearbeiten und zu einem verbindlichen Vertrag für die Lieferung der Dienstleistung zwischen Firma und Kunden machen.
Die Verantwortung des Kunden während eines Ausflugs umfasst unter anderem die Einhaltung aller lokalen Gesetze, die Beachtung der Bräuche, der Kultur, der Führer und lokalen Fachleute, die Beachtung der Privatsphäre der anderen Kunden und die Befolgung der Empfehlungen und Ratschläge der Firma und ihres Personals.
Die Firma behält sich das Recht vor, jeden Kunden jederzeit als Teilnehmer eines Ausflugs abzuweisen, zu akzeptieren oder zurückzuhalten, wenn sein Verhalten ihrer Ansicht nach für die Gruppe störend, unangemessen oder anstößig ist. Das gilt auch, wenn sein Verhalten nicht mit der Durchführung des Ausflugs durch die Firma vereinbar ist.
Die Firma behält sich das Recht vor, jeden Kunden aus einem Ausflug auszuschließen, wenn sie entscheidet, dass er den im Ausflugsprogramm angegebenen körperlichen Anforderungen des Ausflugs nicht genügt, den Zeitplan des Ausflugs oder die allgemeine Dynamik der Gruppe stört. Ein Kunde, der aus einem Ausflug ausgeschlossen wurde, erhält von der Firma keine Erstattung. Die Transportkosten nach Hause, Aufpreise für den Flug und sonstige Kosten sind vom Kunden selbst zu tragen.

Wenn sich ein Kunde freiwillig zum Verlassen eines Ausflugs entscheidet, verlangt die Firma eine schriftliche unterzeichnete Erklärung seiner Absicht, den Ausflug zu verlassen. Wenn ein Kunde einen Ausflug freiwillig verlässt, erhält er von der Firma keine Erstattung. Die Transportkosten nach Hause, Aufpreise für den Flug und sonstige Kosten sind vom Kunden selbst zu tragen. Im Lauf eines Ausflugs nimmt der Kunde an allen angebotenen Aktivitäten teil, die ihm zusagen. Er erhält keine Erstattung für Dienstleistungen, Aktivitäten, Touren, Kurse oder Ausflugsabschnitte, an denen er aus irgendeinem Grund nicht teilgenommen hat.

Kinder:

Kleinkinder im Alter von 0 bis 4 Jahren sind nur bei unseren Gruppenausflügen erlaubt. Minderjährige (in Frankreich unter 18 Jahren) müssen zwingend von einem volljährigen Erwachsenen begleitet werden.
Mit Kindern von über 4 Jahren reisende Erwachsene sind verpflichtet, die Firma über Alter und Gewicht der Kinder zu informieren, damit wir geeignete Kindersitze bereitstellen können. Ohne diese Information verweigert die Firma die Teilnahme des Kindes an dem Ausflug, und für das Kind und den oder die begleitenden Erwachsenen ist keine Erstattung möglich.

Gesundheit:

Durch seine Reservierung bestätigt der Kunde, keine körperlichen Probleme oder Behinderungen zu haben, die eine Gefahr für ihn selbst oder andere Reisende wären, körperlich zur Teilnahme an dem Ausflug in der Lage zu sein und alle Informationen betreffend der Fußwege und Ruhepausen erhalten zu haben.

Versicherung:

Eine Reiserücktrittversicherung wird dringend empfohlen, auch wenn sie zur Ausflugsteilnahme nicht vorgeschrieben ist. Die Reiserücktrittversicherung schützt den Kunden, wenn er seine Ausflugsteilnahme aus Gründen wie Krankheit, Arbeitslosigkeit, Sterbefall etc. stornieren muss. Die Versicherung erstattet ihm die Ausflugsteilnahme entsprechend der vereinbarten Bedingungen. Der Kunde wählt die Versicherung nach eigenem Ermessen aus. Die Firma bietet keine derartigen Versicherungen.
Eine Zusatzversicherung für das Gepäck, die Gesundheit/Unfälle wird ebenfalls dringend empfohlen und ist bei den meisten wichtigen Anbietern von Reiseversicherungen erhältlich. Die Firma ist nicht für zusätzliche Ausgaben haftbar, die dadurch entstehen könnten, dass der Kunde keine Reiseversicherung abgeschlossen hat.

Nutzung der Bilder und Kundenkommentare:

Fotos und Videos, die während eines Ausflugs von der Firma oder von beauftragten Personen gemacht werden, sind der Besitz der Firma und können zu Werbezwecken genutzt werden.
Verbale und/oder schriftliche Kommentare durch die Kunden der Firma während eines Ausflugs gehören ebenfalls der Firma und können in Werbematerial wie zum Beispiel der Webseite der Firma genutzt werden.

Zustimmung zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen:

Die Reservierungsanfrage durch den Kunden bedeutet, dass er den vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen zustimmt. Der Kunde versteht, dass es sich um einen juristisch bindenden und rechtskräftigen Vertrag handelt.

Alkohol und sonstiges:

Die Firma behält sich das Recht vor (und überträgt es ihren Fahrern), den Transport jeder Person zu verweigern, die verdächtigt wird, unter Alkohol- oder Drogeneinfluss zu stehen und/oder deren Verhalten als Bedrohung für den Fahrer, das Fahrzeug oder die anderen Passagiere angesehen wird. Kunden, die das Innere eines Reisebusses beschmutzen, müssen eine sofortige Strafe von 50 € entrichten. Diese Strafe muss sofort an den Fahrer der Firma gezahlt werden. Wenn der Kunde die Zahlung verweigert oder kein Geld dabeihat, werden die 50 € von seiner Kreditkarte abgezogen.
Die Eltern oder Begleiter (oder Freunde von über 18 Jahren) von Kindern oder Jugendlichen von unter 18 Jahren sind für das Verhalten dieser Minderjährigen in den Fahrzeugen verantwortlich und werden für alle Schäden durch die vorgenannten Minderjährigen haftbar gemacht. Das Mindestalter für den Alkoholgenuss beträgt in Frankreich 18 Jahre, und daher sind die Eltern oder Begleiter bei Besuchen in Weingegenden für die Minderjährigen verantwortlich, wenn es um den Alkoholgenuss geht. Jeder Schaden, der durch Kunden an einem Fahrzeug der Firma entsteht, muss sofort beglichen werden. Wenn die Bezahlung nicht getätigt wird oder werden kann, ist die Firma gezwungen, gerichtlich gegen den oder die betreffenden Kunden vorzugehen. Die Passagiere haben nicht das Recht, in unseren Fahrzeugen alkoholhaltige Getränke zu trinken. Es ist verboten, in den Fahrzeugen der Firma zu rauchen.

#sightseeingtouralsace auf instagram

Diese Fehlermeldung ist nur für WordPress-Administratoren sichtbar
Un problème est survenu au niveau de votre flux Instagram.